Ein Zahnarztbesuch kann unter Umständen teuer werden, denn die Krankenkassen zahlen nur einen bestimmten Anteil. Dies gilt gerade dann, wenn es um den Zahnersatz geht. Hier kann sich unter Umständen eine Zusatzversicherung lohnen, doch es gibt einiges zu beachten.
Was soll die Zusatzversicherung absichern?
Dies hängt natürlich auch von den eigenen Ansprüchen ab, denn die Regelkosten übernimmt die Krankenkasse. In einigen Fällen kann dies abweichend sein, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen. Dies kann eine Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe bei einer Füllung sein, oder die auch im Zahnersatz vorkommen. Dann zahlt die Krankenkasse auch einen höheren Betrag. Ebenfalls ist für solche Menschen eine Zusatzversicherung nicht nötig. Allerdings kann genau unter diesen Umständen auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sehr teuer werden, oder gewisse Leistungen werden gleich aus dem Vertrag gestrichen. Genau das sollte auch immer berücksichtigt werden, denn Versicherungen können gewisse Leistungen verweigern. Wichtig ist hier auch die Gesundheit, in diesem Fall wie gesund sind die Zähne. Das wird auch von den Versicherungen genau geprüft und Vorerkrankungen schon aus dem Vertrag herausgenommen. Also in solchen Fällen ist dann eine Zahnzusatzversicherung unnötig, weil diese dann nur unnötig viel Geld kostet. Ansonsten hängt der Umfang der Zusatzversicherung auch immer von den eigenen Vorstellungen und Ansprüchen ab. Danach wird dann auch der Beitrag berechnet, der sich natürlich bei hohen Ansprüchen immer in diesen bemerkbar macht. Wer Kronen lieber aus Porzellan haben möchte, der wird in diesem Fall zur Kasse gebeten. Selbstverständlich ist dies auch beim Zahnersatz ausschlaggebend. Also sollte sich jeder erst einmal über seine eigenen Ansprüche klar werden. Die Zahnzusatzversicherungen decken in der Regel nur die Leistungen ab, die eine Krankenkasse nicht mehr bezahlt.
Wartezeiten bis zu acht Monaten
Auch das ist ein wichtiger Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung, denn diese unterliegt einer Wartezeit. Sollte in dieser Wartezeit, Füllungen oder sogar ein Zahnersatz gemacht werden, dann wird die Versicherung nicht zahlen. Dies sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass die Versicherung und die eignen Ansprüche immer wieder überprüft werden, damit nicht unnötig viel Geld gezahlt werden muss. Allerdings ist bei einem neuen Abschluss wieder die Wartezeit zu berücksichtigen. Ein Vergleich lohnt sich auch hier in jedem Fall, denn jede Versicherung hat so ihre eigenen Beiträge und Wartezeiten. Genauso müssen die Angaben auch richtig sein, da die Versicherung ansonsten nicht zahlt. Falls ein Zahnersatz dann doch ansteht, wird der Zahnarzt einen Kostenplan erstellen. Dieser wird dann zuerst der Krankenkasse vorgelegt und geprüft, welche Kosten übernommen werden. Danach übernimmt dann erst die Zahnzusatzversicherung die Kosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden. Natürlich zahlt die Zusatzversicherung nur das, was dann auch vertraglich geregelt wurde. Natürlich auch nur dann, wenn es keine Wartezeit mehr gibt. Während dieser Wartezeit werden keine Kosten übernommen. Ausgeschlossen können auch bestimmte Behandlungen werden.
Ein Zahnarztbesuch kann unter Umständen teuer werden, denn die Krankenkassen zahlen nur einen bestimmten Anteil. Dies gilt gerade dann, wenn es um den Zahnersatz geht. Hier kann sich unter Umständen eine Zusatzversicherung lohnen, doch es gibt einiges zu beachten.
Was soll die Zusatzversicherung absichern?
Dies hängt natürlich auch von den eigenen Ansprüchen ab, denn die Regelkosten übernimmt die Krankenkasse. In einigen Fällen kann dies abweichend sein, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen. Dies kann eine Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe bei einer Füllung sein, oder die auch im Zahnersatz vorkommen. Dann zahlt die Krankenkasse auch einen höheren Betrag. Ebenfalls ist für solche Menschen eine Zusatzversicherung nicht nötig. Allerdings kann genau unter diesen Umständen auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sehr teuer werden, oder gewisse Leistungen werden gleich aus dem Vertrag gestrichen. Genau das sollte auch immer berücksichtigt werden, denn Versicherungen können gewisse Leistungen verweigern. Wichtig ist hier auch die Gesundheit, in diesem Fall wie gesund sind die Zähne. Das wird auch von den Versicherungen genau geprüft und Vorerkrankungen schon aus dem Vertrag herausgenommen. Also in solchen Fällen ist dann eine Zahnzusatzversicherung unnötig, weil diese dann nur unnötig viel Geld kostet. Ansonsten hängt der Umfang der Zusatzversicherung auch immer von den eigenen Vorstellungen und Ansprüchen ab. Danach wird dann auch der Beitrag berechnet, der sich natürlich bei hohen Ansprüchen immer in diesen bemerkbar macht. Wer Kronen lieber aus Porzellan haben möchte, der wird in diesem Fall zur Kasse gebeten. Selbstverständlich ist dies auch beim Zahnersatz ausschlaggebend. Also sollte sich jeder erst einmal über seine eigenen Ansprüche klar werden. Die Zahnzusatzversicherungen decken in der Regel nur die Leistungen ab, die eine Krankenkasse nicht mehr bezahlt.
Wartezeiten bis zu acht Monaten
Auch das ist ein wichtiger Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung, denn diese unterliegt einer Wartezeit. Sollte in dieser Wartezeit, Füllungen oder sogar ein Zahnersatz gemacht werden, dann wird die Versicherung nicht zahlen. Dies sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass die Versicherung und die eignen Ansprüche immer wieder überprüft werden, damit nicht unnötig viel Geld gezahlt werden muss. Allerdings ist bei einem neuen Abschluss wieder die Wartezeit zu berücksichtigen. Ein Vergleich lohnt sich auch hier in jedem Fall, denn jede Versicherung hat so ihre eigenen Beiträge und Wartezeiten. Genauso müssen die Angaben auch richtig sein, da die Versicherung ansonsten nicht zahlt. Falls ein Zahnersatz dann doch ansteht, wird der Zahnarzt einen Kostenplan erstellen. Dieser wird dann zuerst der Krankenkasse vorgelegt und geprüft, welche Kosten übernommen werden. Danach übernimmt dann erst die Zahnzusatzversicherung die Kosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden. Natürlich zahlt die Zusatzversicherung nur das, was dann auch vertraglich geregelt wurde. Natürlich auch nur dann, wenn es keine Wartezeit mehr gibt. Während dieser Wartezeit werden keine Kosten übernommen. Ausgeschlossen können auch bestimmte Behandlungen werden.