Viele Ruheständler leben mit ihrer Rente am Existenzminimum. Der Gang zum Sozialamt kommt für sie nicht in Frage, weil sie persönlich nicht vom Staat abhängig sein wollen. Andere waren dort und bekommen nichts, weil zum Beispiel ihr kleines, eigenes Häuschen ein paar Quadratmeter Wohnfläche zuviel hat. Dementsprechend steht ihnen kein Wohngeld zu. Ist der Rentner körperlich und geistig fit, denkt er über einen Nebenjob nach, um die laufenden festen Ausgaben leichter zu tragen und seinen derzeitigen Lebensstandard aufzubessern. Dabei gibt es einiges zu beachten:
Wo liegt die steuerfreie Grenze?
Hat der Ruheständler die Altersobergrenze (67 Jahre) erreicht, vermag er soviel dazu zu verdienen, wie er möchte. Bei vorzeitigem Renten-Eintritt, die so genannte vorgezogene Altersrente, gibt es Grenzen. Es sind bis zu 450 EUR monatlich ohne Anrechnung auf die Rente frei. Wenn der Rentner darüber hinaus zuverdient, kürzt das Amt die Rente prozentual. Die steuerfreie Grenze liegt 2016 bei 8652 EUR für Ledige, für eingetragene Lebens- oder Ehepartner ist es der doppelte Satz. Übersteigen Rente und Nebeneinkommen diesen Grundfreibetrag, fallen Steuern an.
Welche Möglichkeit gibt es für steuerfreie Zuverdienste?
Da gibt es die Mini-Jobs. Der Arbeitgeber bezahlt zwei % des Lohns und meldet den Nebenjob an. Diese Einkünfte sind nicht mehr beim Finanzamt zu melden. Diese Art der Besteuerung verhindert, dass der Nebenverdienst zur Rente gezählt wird. Kassiert der Rentner durch Selbstständigkeit, Vermietung oder Verpachtung mehr als 410 EUR im Jahr, sind die Summen zu melden. Ist die Gesamtsumme der Einkünfte weniger als der Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.
Wie hoch sind die anfallenden Steuern?
Abhängig vom Beginn des Ruhestands beträgt die Steuer zurzeit 70 % der Rente, die restlichen 30 % gehören zum Rentenfreibetrag. Bei der Steuererklärung mindert der Rentner seine Steuerlast mit Belegen über Zuzahlungen für Brillen, Kuren und Werbungskosten. Ohne Nebenverdienst ist der Pauschalfreibetrag bei Rentnern 102 EUR
Wo bekommt der Rentner die richtige Auskunft?
Wer neben seiner Rente dazu verdienen möchte, lässt sich am Besten vorab über all diese Dinge beraten. Die Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner, das Finanzamt und die Krankenkassen helfen gern weiter.
Kürzlich hat der Bundestag die „Flexi-Rente“ verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für alle Rentner, die dazu verdienen möchten, neu und einfacher.
Viele Ruheständler leben mit ihrer Rente am Existenzminimum. Der Gang zum Sozialamt kommt für sie nicht in Frage, weil sie persönlich nicht vom Staat abhängig sein wollen. Andere waren dort und bekommen nichts, weil zum Beispiel ihr kleines, eigenes Häuschen ein paar Quadratmeter Wohnfläche zuviel hat. Dementsprechend steht ihnen kein Wohngeld zu. Ist der Rentner körperlich und geistig fit, denkt er über einen Nebenjob nach, um die laufenden festen Ausgaben leichter zu tragen und seinen derzeitigen Lebensstandard aufzubessern. Dabei gibt es einiges zu beachten:
Wo liegt die steuerfreie Grenze?
Hat der Ruheständler die Altersobergrenze (67 Jahre) erreicht, vermag er soviel dazu zu verdienen, wie er möchte. Bei vorzeitigem Renten-Eintritt, die so genannte vorgezogene Altersrente, gibt es Grenzen. Es sind bis zu 450 EUR monatlich ohne Anrechnung auf die Rente frei. Wenn der Rentner darüber hinaus zuverdient, kürzt das Amt die Rente prozentual. Die steuerfreie Grenze liegt 2016 bei 8652 EUR für Ledige, für eingetragene Lebens- oder Ehepartner ist es der doppelte Satz. Übersteigen Rente und Nebeneinkommen diesen Grundfreibetrag, fallen Steuern an.
Welche Möglichkeit gibt es für steuerfreie Zuverdienste?
Da gibt es die Mini-Jobs. Der Arbeitgeber bezahlt zwei % des Lohns und meldet den Nebenjob an. Diese Einkünfte sind nicht mehr beim Finanzamt zu melden. Diese Art der Besteuerung verhindert, dass der Nebenverdienst zur Rente gezählt wird. Kassiert der Rentner durch Selbstständigkeit, Vermietung oder Verpachtung mehr als 410 EUR im Jahr, sind die Summen zu melden. Ist die Gesamtsumme der Einkünfte weniger als der Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.
Wie hoch sind die anfallenden Steuern?
Abhängig vom Beginn des Ruhestands beträgt die Steuer zurzeit 70 % der Rente, die restlichen 30 % gehören zum Rentenfreibetrag. Bei der Steuererklärung mindert der Rentner seine Steuerlast mit Belegen über Zuzahlungen für Brillen, Kuren und Werbungskosten. Ohne Nebenverdienst ist der Pauschalfreibetrag bei Rentnern 102 EUR
Wo bekommt der Rentner die richtige Auskunft?
Wer neben seiner Rente dazu verdienen möchte, lässt sich am Besten vorab über all diese Dinge beraten. Die Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner, das Finanzamt und die Krankenkassen helfen gern weiter.
Kürzlich hat der Bundestag die „Flexi-Rente“ verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für alle Rentner, die dazu verdienen möchten, neu und einfacher.