In einer Selbstständigkeit gibt es nicht nur gute Zeiten. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kommt es nicht selten vor, dass die Aufträge ausbleiben, Immerhin muss man sich erst einen Kundenstamm aufbauen und die Einführung in die Welt der Selbstständigkeit nimmt oftmals mehrere Monate in Anspruch. Für diesen Fall gibt es allerdings eine finanzielle Absicherung, und zwar die Arbeitslosenversicherung, die jede gewerblichen Person in Anspruch nehmen kann, die eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Bescheinigung des Steuerberaters besitzt. Auch während dem laufenden Betrieb.
Für diese Unterstützung gibt es allerdings auch Bedingungen. Innerhalb der zwei Jahre vor der Gründung des eigenen Unternehmen muss der Antragstellers mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein um erfolgreiche Aussichten für die Absicherung zu haben. Als Alternative dazu steht der Bezug von Arbeitslosengeld und die selbstständige Arbeit muss mindestens 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Fällt die Auftragslage auf eine Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden können Erwerbstätige in der Selbstständigkeit die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Diese muss allerdings mit der Gründung des Unternehmen abgeschlossen und die monatlichen Beträge bezahlt sein. So erhält der Selbstständige für die Zeit der Auftragsflaute Zuschüsse, die zwischen 815 Euro und 1443 Euro liegen können. Die genaue Höhe hängt von dem Standort des Gewerbes ab.
Wer die Arbeitslosenversicherung nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann sich auch als Selbstständiger einen Nebenjob suchen. So wird dem Betroffenen freigestellt sich einen Job zu suchen, bei dem ein Nebenverdienst von bis zu 1665 EUR steuerfrei gewährt wird. Auch so können geringe Auftragslagen abgefangen werden um zumindest das Mindesteinkommen zu erreichen und den Lebensstandard zu halten. So soll vermieden werden, dass neue Selbstständigkeiten bereits nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden müssen und den Selbstständigen Zeit eingeräumt werden kann sich einen Kundenstamm aufzubauen und Aufträge heranzuziehen. Die Arbeitslosenversicherung kann allerdings nur bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden.
Wie man sieht ist man demnach nicht auf sich alleine gestellt, wenn man sich entscheidet in die Selbstständigkeit zu wechseln. Es gibt grundsätzlich Sozialsysteme, die ermöglichen die Überbrückung bis zur Etablierung in die Wirtschaft zu schaffen. Alternativ nehmen viele Selbstständige auch einen Startkredit auf mit dem sie selbst die ersten Monate überbrücken können bzw. das Startkapital für Anschaffungen bereits zur Verfügung haben. So können die Kosten mit folgenden Aufträgen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.
In einer Selbstständigkeit gibt es nicht nur gute Zeiten. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kommt es nicht selten vor, dass die Aufträge ausbleiben, Immerhin muss man sich erst einen Kundenstamm aufbauen und die Einführung in die Welt der Selbstständigkeit nimmt oftmals mehrere Monate in Anspruch. Für diesen Fall gibt es allerdings eine finanzielle Absicherung, und zwar die Arbeitslosenversicherung, die jede gewerblichen Person in Anspruch nehmen kann, die eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Bescheinigung des Steuerberaters besitzt. Auch während dem laufenden Betrieb.
Für diese Unterstützung gibt es allerdings auch Bedingungen. Innerhalb der zwei Jahre vor der Gründung des eigenen Unternehmen muss der Antragstellers mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein um erfolgreiche Aussichten für die Absicherung zu haben. Als Alternative dazu steht der Bezug von Arbeitslosengeld und die selbstständige Arbeit muss mindestens 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Fällt die Auftragslage auf eine Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden können Erwerbstätige in der Selbstständigkeit die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Diese muss allerdings mit der Gründung des Unternehmen abgeschlossen und die monatlichen Beträge bezahlt sein. So erhält der Selbstständige für die Zeit der Auftragsflaute Zuschüsse, die zwischen 815 Euro und 1443 Euro liegen können. Die genaue Höhe hängt von dem Standort des Gewerbes ab.
Wer die Arbeitslosenversicherung nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann sich auch als Selbstständiger einen Nebenjob suchen. So wird dem Betroffenen freigestellt sich einen Job zu suchen, bei dem ein Nebenverdienst von bis zu 1665 EUR steuerfrei gewährt wird. Auch so können geringe Auftragslagen abgefangen werden um zumindest das Mindesteinkommen zu erreichen und den Lebensstandard zu halten. So soll vermieden werden, dass neue Selbstständigkeiten bereits nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden müssen und den Selbstständigen Zeit eingeräumt werden kann sich einen Kundenstamm aufzubauen und Aufträge heranzuziehen. Die Arbeitslosenversicherung kann allerdings nur bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden.
Wie man sieht ist man demnach nicht auf sich alleine gestellt, wenn man sich entscheidet in die Selbstständigkeit zu wechseln. Es gibt grundsätzlich Sozialsysteme, die ermöglichen die Überbrückung bis zur Etablierung in die Wirtschaft zu schaffen. Alternativ nehmen viele Selbstständige auch einen Startkredit auf mit dem sie selbst die ersten Monate überbrücken können bzw. das Startkapital für Anschaffungen bereits zur Verfügung haben. So können die Kosten mit folgenden Aufträgen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.