Zahlen per Lastschrift – beliebt, bequem, sicher
Wer nicht ständig Zahlungstermine verwalten, Zeit raubende Formulare ausfüllen und zu Haus Bargeld deponieren möchte, kann die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen. Die Abbuchung veranlasst automatisch der Geldempfänger. Bedingung ist die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr über ein Girokonto, um Beträge von einem zum anderen Konto zu transferieren. Einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zahlungen -auch bei unterschiedlich hohen Beträgen- können einfach per Bankeinzug abgewickelt werden. Die monatliche Miete oder Stromrate, Käufe im Online Handel, Abonnements oder Mitgliedsbeiträge werden pünktlich beglichen. Darauf legt auch der Zahlungsempfänger Wert und lockt Kunden über Rabattangebote in die Einwilligung zum Lastschriftverfahren. Bei Neuverträgen ist der Zwang zur SEPA-Lastschrift zulässig, da Kleinbeträge oder regelmäßige fällige Forderungen für den Kunden als kalkulierbar gelten.
Zwei Lastschriftarten unterscheiden sich: Verbrauchern steht die SEPA-Basislastschrift zur Verfügung. Sie ersetzt die einst gebräuchliche Einzugsermächtigung. Die SEPA-Firmenlastschrift für Unternehmen entspricht dem früheren Abbuchungsauftrag. Die voran gestellte Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ als Ausdruck der Vereinheitlichung und Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Grundvoraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist die schriftliche und unterzeichnete Auftragserteilung durch den Zahlungspflichtigen. Über ein Mandat erfolgt eine doppelte Erklärung: eine Genehmigung an den Geldempfänger für den Einzug und Weisung an die Bank als Zahlstelle zur Einlösung. Das Papier- oder Internetformular enthält als wichtige Information Mandatsnummer und Gläubiger-Identifikationsnummer. Besonders gewissenhaft sind Angaben zu Kontoinhaber und Bankverbindung vorzunehmen. Die 20-stellige IBAN-Nr. und der BIC-Code sind häufige Fehlerquelle, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann. SEPA-Mandate können geändert und bis einen Tag vor Fälligkeit widerrufen werden.
Einmalige sowie erstmalige Lastschriften unterliegen einer Vorankündiungsfrist von fünf Tagen vor Fälligkeit, wiederkehrend verbundene Zahlungen zwei Tage. Dem Verbraucher werden Prüfungs- und Reaktionszeiten zwischen Rechnungserhalt und Abbuchung eingeräumt, da er keinen direkten Einfluss auf Abbuchungstermin und -betrag hat. Autorisierungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie 36 Monate nicht aktiv waren. Der Bankeinzug kann ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen nach Kontobelastung gebührenfrei beanstandet werden. Das Geld wird zurückgebucht. Gläubiger erhalten über ihre Bank als Inkassostelle schnell die Forderung, allerdings erst nach 8 Wochen rechtlich sicher. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten reklamiert werden. Für jeden Widerruf empfiehlt sich zeitnah die Schriftform.
In regelmäßigen Zeitabständen sind Kontobewegungen auf dem Auszug zu prüfen, um rechtzeitig Unregelmäßigkeiten durch Doppelbelastung für gekaufte Ware, versehentliche Abbuchung trotz Kündigung oder Betrug aufzudecken. Missbrauch lässt sich ausschließen. Täter hoffen darauf, das unseriöse Kontobelastungen unbemerkt bleiben und Widerspruchsfristen verstreichen. Ursächlich für eine Rücklastschrift ist oft mangelnde Kontodeckung oder Kreditlinie. Im Fall einer Kontoauflösung ist der Gläubiger zu benachrichtigen. Mahnbeträge und Rücklastschriftgebühren (maximal 3 Euro) lassen sich vermeiden. Auf Grund der erteilten Einzugsermächtigung können Änderungen und Löschungen ausschließlich über Rücksprache mit dem Zahlungsempfänger veranlasst werden. In strittigen Fällen kann die Bank eine Lastschriftsperre für bestimmte Zahlungsempfänger einrichten.
Zahlen per Lastschrift – beliebt, bequem, sicher
Wer nicht ständig Zahlungstermine verwalten, Zeit raubende Formulare ausfüllen und zu Haus Bargeld deponieren möchte, kann die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen. Die Abbuchung veranlasst automatisch der Geldempfänger. Bedingung ist die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr über ein Girokonto, um Beträge von einem zum anderen Konto zu transferieren. Einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zahlungen -auch bei unterschiedlich hohen Beträgen- können einfach per Bankeinzug abgewickelt werden. Die monatliche Miete oder Stromrate, Käufe im Online Handel, Abonnements oder Mitgliedsbeiträge werden pünktlich beglichen. Darauf legt auch der Zahlungsempfänger Wert und lockt Kunden über Rabattangebote in die Einwilligung zum Lastschriftverfahren. Bei Neuverträgen ist der Zwang zur SEPA-Lastschrift zulässig, da Kleinbeträge oder regelmäßige fällige Forderungen für den Kunden als kalkulierbar gelten.
Zwei Lastschriftarten unterscheiden sich: Verbrauchern steht die SEPA-Basislastschrift zur Verfügung. Sie ersetzt die einst gebräuchliche Einzugsermächtigung. Die SEPA-Firmenlastschrift für Unternehmen entspricht dem früheren Abbuchungsauftrag. Die voran gestellte Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ als Ausdruck der Vereinheitlichung und Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Grundvoraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist die schriftliche und unterzeichnete Auftragserteilung durch den Zahlungspflichtigen. Über ein Mandat erfolgt eine doppelte Erklärung: eine Genehmigung an den Geldempfänger für den Einzug und Weisung an die Bank als Zahlstelle zur Einlösung. Das Papier- oder Internetformular enthält als wichtige Information Mandatsnummer und Gläubiger-Identifikationsnummer. Besonders gewissenhaft sind Angaben zu Kontoinhaber und Bankverbindung vorzunehmen. Die 20-stellige IBAN-Nr. und der BIC-Code sind häufige Fehlerquelle, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann. SEPA-Mandate können geändert und bis einen Tag vor Fälligkeit widerrufen werden.
Einmalige sowie erstmalige Lastschriften unterliegen einer Vorankündiungsfrist von fünf Tagen vor Fälligkeit, wiederkehrend verbundene Zahlungen zwei Tage. Dem Verbraucher werden Prüfungs- und Reaktionszeiten zwischen Rechnungserhalt und Abbuchung eingeräumt, da er keinen direkten Einfluss auf Abbuchungstermin und -betrag hat. Autorisierungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie 36 Monate nicht aktiv waren. Der Bankeinzug kann ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen nach Kontobelastung gebührenfrei beanstandet werden. Das Geld wird zurückgebucht. Gläubiger erhalten über ihre Bank als Inkassostelle schnell die Forderung, allerdings erst nach 8 Wochen rechtlich sicher. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten reklamiert werden. Für jeden Widerruf empfiehlt sich zeitnah die Schriftform.
In regelmäßigen Zeitabständen sind Kontobewegungen auf dem Auszug zu prüfen, um rechtzeitig Unregelmäßigkeiten durch Doppelbelastung für gekaufte Ware, versehentliche Abbuchung trotz Kündigung oder Betrug aufzudecken. Missbrauch lässt sich ausschließen. Täter hoffen darauf, das unseriöse Kontobelastungen unbemerkt bleiben und Widerspruchsfristen verstreichen. Ursächlich für eine Rücklastschrift ist oft mangelnde Kontodeckung oder Kreditlinie. Im Fall einer Kontoauflösung ist der Gläubiger zu benachrichtigen. Mahnbeträge und Rücklastschriftgebühren (maximal 3 Euro) lassen sich vermeiden. Auf Grund der erteilten Einzugsermächtigung können Änderungen und Löschungen ausschließlich über Rücksprache mit dem Zahlungsempfänger veranlasst werden. In strittigen Fällen kann die Bank eine Lastschriftsperre für bestimmte Zahlungsempfänger einrichten.