Bei Steuernachzahlung Einspruch gegen Zinshöhe einlegen

Kommt der jährliche Steuerbescheid vom zuständigen Finanzamt ins Haus, droht so manchem eine kräftige Nachzahlung, die meist mit Zinsen belegt ist. Die Zinsen liegen derzeit bei sechs Prozent pro Jahr, ganz schön viel. Das geht ins Geld und ans Portemonnaie. Diese Zinsen sind derzeit umstritten und der Bund der Steuerzahler rät den Betroffenen, Einspruch gegen die Zinshöhe zu erheben, statt gleich zu zahlen.  Ein Einspruch ist für den Einzelnen mit Zeitaufwand verbunden, aber in der Regel lohnt es sich. Im besten Fall erhält der Steuerzahler Geld zurück.

Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit der Zinshöhe

Der Marktzins liegt derzeit deutlich unter sechs Prozent und es stellt sich für viele Steuerzahler die Frage, ob die Zinshöhe von sechs Prozent verfassungsgemäß ist. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig, das sich mit dieser Sachlage zu beschäftigen hat (Az.: I R 77/15). Steuerzahler, die nachzahlen müssen, können sich, wenn sie Einspruch gegen den zu hohen Zinssatz erheben, auf dieses Verfahren berufen.  Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er entscheidet in erster Linie darüber, ob der Festsetzung von Steuern und Zöllen rechtmäßig ist. Außerdem über Kindergeld oder Investitionszulagen und bestimmte Angelegenheiten von Steuerberatern. Der Bundesfinanzhof zählt zu den fünf höchsten Gerichtshöfen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Entscheidung der Gerichte abwarten und auf Rückzahlung hoffen

Wer sich für das Ruhen des Verfahrens entscheidet und dies beantragt, muss die Zinsen zunächst in voller Höhe zahlen. Aber je nach dem, wie die Richter in München entscheiden,  kann der Steuerbescheid später anders aussehen. Wird der Zinssatz als zu hoch beurteilt, erhalten die Betroffenen sogar gezahltes Geld zurück. Dieser Schritt lohnt sich daher für jeden, der davon betroffen ist. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt jedem Betroffenen, diesen Schritt zu machen.

Einspruch einlegen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides

Den Einspruch muss jeder Betroffene innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dies geschieht mit einem formlosen Schreiben. E-Mails sollten zum Versenden nicht genutzt werden. Diese werden oft nicht anerkannt. Die Finanzämter haben kein eigenes Formular und keinen Vordruck für so einen Einspruch.  Bei dem formlosen Schreiben geben sie als Begründung für den Einspruch das derzeit laufende Verfahren  vor dem Bundesfinanzhof an.

Kommt der jährliche Steuerbescheid vom zuständigen Finanzamt ins Haus, droht so manchem eine kräftige Nachzahlung, die meist mit Zinsen belegt ist. Die Zinsen liegen derzeit bei sechs Prozent pro Jahr, ganz schön viel. Das geht ins Geld und ans Portemonnaie. Diese Zinsen sind derzeit umstritten und der Bund der Steuerzahler rät den Betroffenen, Einspruch gegen die Zinshöhe zu erheben, statt gleich zu zahlen.  Ein Einspruch ist für den Einzelnen mit Zeitaufwand verbunden, aber in der Regel lohnt es sich. Im besten Fall erhält der Steuerzahler Geld zurück.

Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit der Zinshöhe

Der Marktzins liegt derzeit deutlich unter sechs Prozent und es stellt sich für viele Steuerzahler die Frage, ob die Zinshöhe von sechs Prozent verfassungsgemäß ist. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig, das sich mit dieser Sachlage zu beschäftigen hat (Az.: I R 77/15). Steuerzahler, die nachzahlen müssen, können sich, wenn sie Einspruch gegen den zu hohen Zinssatz erheben, auf dieses Verfahren berufen.  Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er entscheidet in erster Linie darüber, ob der Festsetzung von Steuern und Zöllen rechtmäßig ist. Außerdem über Kindergeld oder Investitionszulagen und bestimmte Angelegenheiten von Steuerberatern. Der Bundesfinanzhof zählt zu den fünf höchsten Gerichtshöfen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Entscheidung der Gerichte abwarten und auf Rückzahlung hoffen

Wer sich für das Ruhen des Verfahrens entscheidet und dies beantragt, muss die Zinsen zunächst in voller Höhe zahlen. Aber je nach dem, wie die Richter in München entscheiden,  kann der Steuerbescheid später anders aussehen. Wird der Zinssatz als zu hoch beurteilt, erhalten die Betroffenen sogar gezahltes Geld zurück. Dieser Schritt lohnt sich daher für jeden, der davon betroffen ist. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt jedem Betroffenen, diesen Schritt zu machen.

Einspruch einlegen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides

Den Einspruch muss jeder Betroffene innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dies geschieht mit einem formlosen Schreiben. E-Mails sollten zum Versenden nicht genutzt werden. Diese werden oft nicht anerkannt. Die Finanzämter haben kein eigenes Formular und keinen Vordruck für so einen Einspruch.  Bei dem formlosen Schreiben geben sie als Begründung für den Einspruch das derzeit laufende Verfahren  vor dem Bundesfinanzhof an.