Versicherungen für Unverheiratete: gemeinsame Policen

Paare haben die Möglichkeit, bei Versicherungen auch ohne Trauschein zu sparen, denn manche Versicherungen können geteilt werden.

Vom Zusammenlegen der Versicherungen profitieren

Unverheiratete Paare können nach Einzug in eine gemeinsame Wohnung in Bezug auf  Versicherungen sparen, da es oftmals keine Rolle spielt, ob geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. es besteht auch die Möglichkeit, einige Policen zusammenzulegen, in dem Fall, dass nur zusammen gewohnt wird. Zu diesen Versicherungen zählen dieHausrat-, die Privathaftplicht-, die Rechtsschutz- sowie die Auslandsreiseversicherung. Mit gemeinsamen Policen besteht ein großes Spar-Potential. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen Single-und Familienpolicen, wobei die Single-Policen günstiger sind, aber auch nur eine Person versichern. Familien-Policen versichern im Gegensatz dazu  Kinder und Lebenspartner mit.

Wird aus zwei Hausräten einer, ist es naheliegend, auch zwei Hausratversicherungen eine zu  verwandeln. Hierfür muss eine der beiden Policen gekündigt werden, wobei wichtig ist, die Versicherungssumme  bei der weiter laufenden Hausrat-Police anzupassen, sobald die gekündigte Police ausläuft. Werden die Hausratsversicherungen zusammengelegt, sollte nur ein Partner der Versicherungsnehmer sein, denn dass sich beide Partner eintragen lassen,ist nicht in jedem Fall sinnvoll.

Versicherungen teilen- Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit

Geht es darum, die Haftpflichtversicherung zusammenzulegen, muss sich einer der Partner in die Familienpolice des anderen Partners eintragen lassen. Üblicher Weise lassen sich jüngere Haftpflichtpolicen problemlos vorzeitig kündigen. Doch beim Teilen der Haftpflichtversicherung lauert ein Hindernis, das sehr kostspielig werden kann, denn im Gegensatz zum Ehegatten besteht bei Partnern mit gemeinsamer Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz in Bezug auf Schadensersatz-Ansprüche untereinander, wie beispielsweise hinsichtlich von Personenschäden. Wird der Partner beispielsweise versehentlich schwerer verletzt, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung einfordert. Damit diese Kosten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt werden, muss die Police eine besondere Klausel enthalten, die besagt, dass Regress-Ansprüche privater Krankenversicherungen, Sozialversicherungen oder des Arbeitgebers mitversichert sind. Ist diese Klausel nicht in der Versicherungspolice aufgeführt, kann das mitunter sehr teuer werden. Üblicher Weise genügt es , die Versicherung über den gemeinsamen Wohnsitz zu informieren, um die Versicherungen zu teilen. Es besteht die Möglichkeit, den Partner im Versicherungsschein nachtragen zu lassen, soweit schon über eine Familienpolice verfügt wird. Das Zusammenlegen von Unfallversicherungen sollte einigen Meinungen nach kritisch betrachtet werden und diese sollten lieber einzeln abgeschlossen werden. Auf den Markt sind die Angebote für Einzelpersonen oftmals besser, auch aus dem Grund, da sie viel flexibler mit den aktuellen Lebensumstände abgestimmt werden können. Andere Stimmen sagen, dass sich gemeinsame Unfallversicherungen durchaus lohnen können, da einzelne Versicherer u.a. Rabatte anbieten, durch welche sich eine gemeinsame Police günstiger gestalten kann.

Dies gilt bei einer Trennung

Hinsichtlich einer Trennung der Partner gilt dasselbe wie auch bei einem Zusammenzug. Eine wichtige Frage hierbei besteht darin wo die Kinder leben, denn der Haushalt, in dem die Kinder wohnen, muss über die Familienpolice verfügen. Der andere Partner hat die Möglichkeit, in eine Single-Police zu wechseln. Es kann sich auch lohnen,eine Aufspaltung der gemeinsamen Police zu erfragen, was immer dann der Fall ist, fallen die neuen Tarife schlechter als die bereits bestehenden aus.

Paare haben die Möglichkeit, bei Versicherungen auch ohne Trauschein zu sparen, denn manche Versicherungen können geteilt werden.

Vom Zusammenlegen der Versicherungen profitieren

Unverheiratete Paare können nach Einzug in eine gemeinsame Wohnung in Bezug auf  Versicherungen sparen, da es oftmals keine Rolle spielt, ob geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. es besteht auch die Möglichkeit, einige Policen zusammenzulegen, in dem Fall, dass nur zusammen gewohnt wird. Zu diesen Versicherungen zählen dieHausrat-, die Privathaftplicht-, die Rechtsschutz- sowie die Auslandsreiseversicherung. Mit gemeinsamen Policen besteht ein großes Spar-Potential. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen Single-und Familienpolicen, wobei die Single-Policen günstiger sind, aber auch nur eine Person versichern. Familien-Policen versichern im Gegensatz dazu  Kinder und Lebenspartner mit.

Wird aus zwei Hausräten einer, ist es naheliegend, auch zwei Hausratversicherungen eine zu  verwandeln. Hierfür muss eine der beiden Policen gekündigt werden, wobei wichtig ist, die Versicherungssumme  bei der weiter laufenden Hausrat-Police anzupassen, sobald die gekündigte Police ausläuft. Werden die Hausratsversicherungen zusammengelegt, sollte nur ein Partner der Versicherungsnehmer sein, denn dass sich beide Partner eintragen lassen,ist nicht in jedem Fall sinnvoll.

Versicherungen teilen- Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit

Geht es darum, die Haftpflichtversicherung zusammenzulegen, muss sich einer der Partner in die Familienpolice des anderen Partners eintragen lassen. Üblicher Weise lassen sich jüngere Haftpflichtpolicen problemlos vorzeitig kündigen. Doch beim Teilen der Haftpflichtversicherung lauert ein Hindernis, das sehr kostspielig werden kann, denn im Gegensatz zum Ehegatten besteht bei Partnern mit gemeinsamer Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz in Bezug auf Schadensersatz-Ansprüche untereinander, wie beispielsweise hinsichtlich von Personenschäden. Wird der Partner beispielsweise versehentlich schwerer verletzt, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung einfordert. Damit diese Kosten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt werden, muss die Police eine besondere Klausel enthalten, die besagt, dass Regress-Ansprüche privater Krankenversicherungen, Sozialversicherungen oder des Arbeitgebers mitversichert sind. Ist diese Klausel nicht in der Versicherungspolice aufgeführt, kann das mitunter sehr teuer werden. Üblicher Weise genügt es , die Versicherung über den gemeinsamen Wohnsitz zu informieren, um die Versicherungen zu teilen. Es besteht die Möglichkeit, den Partner im Versicherungsschein nachtragen zu lassen, soweit schon über eine Familienpolice verfügt wird. Das Zusammenlegen von Unfallversicherungen sollte einigen Meinungen nach kritisch betrachtet werden und diese sollten lieber einzeln abgeschlossen werden. Auf den Markt sind die Angebote für Einzelpersonen oftmals besser, auch aus dem Grund, da sie viel flexibler mit den aktuellen Lebensumstände abgestimmt werden können. Andere Stimmen sagen, dass sich gemeinsame Unfallversicherungen durchaus lohnen können, da einzelne Versicherer u.a. Rabatte anbieten, durch welche sich eine gemeinsame Police günstiger gestalten kann.

Dies gilt bei einer Trennung

Hinsichtlich einer Trennung der Partner gilt dasselbe wie auch bei einem Zusammenzug. Eine wichtige Frage hierbei besteht darin wo die Kinder leben, denn der Haushalt, in dem die Kinder wohnen, muss über die Familienpolice verfügen. Der andere Partner hat die Möglichkeit, in eine Single-Police zu wechseln. Es kann sich auch lohnen,eine Aufspaltung der gemeinsamen Police zu erfragen, was immer dann der Fall ist, fallen die neuen Tarife schlechter als die bereits bestehenden aus.