Beim Grundstückskauf auf die Grundsteuer achten

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen ein Grundstück zu erwerben, um später ein Haus darauf zu bauen, sollten Sie sich im klaren sein, dass neben dem Kaufpreis, den Grundbucheintragskosten, der eventuellen Kaufprovision an den Vermittler und den Notarkosten auch die Grundsteuer mit dazu kommt. Die Grundsteuer ist jedes Jahr zu zahlen. Hier kann es auch sein das die jeweilige Gemeinde die Grundsteuer auch auf Antrag monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich einzieht.

Die Grundsteuer ist die Steuer, die auf das Eigentum an einem Gebäude, einem Grundstück oder aber einer Eigentumswohnung fällig wird. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach der Lage des Grundstückes und des Wertes der Grundstückes oder der Eigentumswohnung. Hier ist zu beachten, das nicht in jedem Bundesland die Grundsteuer gleich berechnet wird. Die Kommunen und Gemeinden legen die Hebesätze im Gemeinderat oder der Stadtsitzung fest, deshalb kommen hier die Unterschiede der Höhe der Grundsteuer unter den Gemeinden vor.  Der so genannte Einheitswert, welcher die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist, ist überall gleich, da er von der Finanzbehörde festgelegt wird. Aber natürlich kann es je nach Gemeinde oder Kommune und auch Bundesland zu unterschiedlichen Hebesätzen für den Messbetrag des Grundstückes kommen, welche sich durch die oben beschriebenen Gründe ergibt. Hier muss noch unterschieden werden das zwischen zwei Arten von Grundstücken unterschieden wird. Es gibt die Grundstücke dir zur Bebauung dienen oder bebaut sind und die die landwirtschaftlich genutzt werden. Hier gibt es auch wieder Unterschiede in der Berechnung. Hier fallen für Grundstücke die bebaut sind oder bebaut werden können, höhere Steuern an, als für landwirtschaftliche Grundstücke. Sie sollten aber beachten, da die Berechnung der Grundsteuer bei allen gleich ist. Hier wird der Einheitswert mit dem Hebelsatz, den die jeweilige Stadt oder Kommune festgesetzt hat, multipliziert. Was wichtig ist, ist das die Grundsteuer noch bis zum Endes des Jahres vom Verkäufer gezahlt wird. Hier ist es egal wann das Grundstück oder die Eigentumswohnung im Jahr erworben wurde. Der neue Besitzer zahlt die Grundsteuer somit ab dem 01. Januar des Folgejahres.

Was noch wichtig bei der Grundsteuer ist, ist das nicht jeder der ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung besitzt, die Grundsteuer auch selbst bezahlen muss. Nur, wenn Sie das Grundstück oder die Wohnung selber nutzen, müssen auch Sie die Grundsteuer zahlen. Sonst gilt in den meisten Fällen, das die Grundsteuer von einem Vermieter als Betriebskosten mit auf den Mieter umgelegt werden. Dies sieht man in der Nebenkostenabrechnung.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen ein Grundstück zu erwerben, um später ein Haus darauf zu bauen, sollten Sie sich im klaren sein, dass neben dem Kaufpreis, den Grundbucheintragskosten, der eventuellen Kaufprovision an den Vermittler und den Notarkosten auch die Grundsteuer mit dazu kommt. Die Grundsteuer ist jedes Jahr zu zahlen. Hier kann es auch sein das die jeweilige Gemeinde die Grundsteuer auch auf Antrag monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich einzieht.

Die Grundsteuer ist die Steuer, die auf das Eigentum an einem Gebäude, einem Grundstück oder aber einer Eigentumswohnung fällig wird. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach der Lage des Grundstückes und des Wertes der Grundstückes oder der Eigentumswohnung. Hier ist zu beachten, das nicht in jedem Bundesland die Grundsteuer gleich berechnet wird. Die Kommunen und Gemeinden legen die Hebesätze im Gemeinderat oder der Stadtsitzung fest, deshalb kommen hier die Unterschiede der Höhe der Grundsteuer unter den Gemeinden vor.  Der so genannte Einheitswert, welcher die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist, ist überall gleich, da er von der Finanzbehörde festgelegt wird. Aber natürlich kann es je nach Gemeinde oder Kommune und auch Bundesland zu unterschiedlichen Hebesätzen für den Messbetrag des Grundstückes kommen, welche sich durch die oben beschriebenen Gründe ergibt. Hier muss noch unterschieden werden das zwischen zwei Arten von Grundstücken unterschieden wird. Es gibt die Grundstücke dir zur Bebauung dienen oder bebaut sind und die die landwirtschaftlich genutzt werden. Hier gibt es auch wieder Unterschiede in der Berechnung. Hier fallen für Grundstücke die bebaut sind oder bebaut werden können, höhere Steuern an, als für landwirtschaftliche Grundstücke. Sie sollten aber beachten, da die Berechnung der Grundsteuer bei allen gleich ist. Hier wird der Einheitswert mit dem Hebelsatz, den die jeweilige Stadt oder Kommune festgesetzt hat, multipliziert. Was wichtig ist, ist das die Grundsteuer noch bis zum Endes des Jahres vom Verkäufer gezahlt wird. Hier ist es egal wann das Grundstück oder die Eigentumswohnung im Jahr erworben wurde. Der neue Besitzer zahlt die Grundsteuer somit ab dem 01. Januar des Folgejahres.

Was noch wichtig bei der Grundsteuer ist, ist das nicht jeder der ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung besitzt, die Grundsteuer auch selbst bezahlen muss. Nur, wenn Sie das Grundstück oder die Wohnung selber nutzen, müssen auch Sie die Grundsteuer zahlen. Sonst gilt in den meisten Fällen, das die Grundsteuer von einem Vermieter als Betriebskosten mit auf den Mieter umgelegt werden. Dies sieht man in der Nebenkostenabrechnung.