Steuererklärung: Anwaltskosten steuerlich geltend machen

Bei der jährlichen Steuererklärung ist es wichtig, möglichst viele Posten zu finden, die man absetzten kann. So ein Posten sind die Anwaltskosten, die sich in bestimmten Fällen und Sachlagen ergeben. Hier sechs Beispiele für Anwaltskosten, die man bei der Steuererklärung als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung absetzen kann.

Scheidungskosten geltend machen

Eine Scheidung kostet Geld. Jeder braucht einen Rechtsanwalt und oft geht die Angelegenheit vors Gericht.  Bis zum Jahr 2013 konnten beide Teile die anfallenden Scheidungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Derzeit ist die Rechtslage nicht ganz klar. Nach dem Gesetz sind die Kosten für eine Scheidung nur noch in Ausnahmefällen absetzbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz können Scheidungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um die Prozesskosten für eine Scheidung handelt. Die Folgesachen sind davon ausgeschlossen.

Mietangelegenheiten sind absetzbar

Zwischen Mietern und Vermietern kommt es öfters zu Zwistigkeiten und Streit. Der Vermieter kann in solchen Fällen sämtliche Ausgaben für den Anwalt oder einen Gutachter steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Gerichtskosten. Dieser Posten fällt unter Werbungskosten.

Unstimmigkeiten bei der Rente

Personen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit arbeitsunfähig sind erhalten eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Dabei kommt es vor, der der Betroffene und die zuständige Rentenversicherung sich nicht einig werden, etwa ab wann die Rente gezahlt wird. Entstehen in solchen Fällen Anwalts- und Gerichtskosten kann der Betroffene sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Ärger mit dem Chef oder Arbeitgeber

Am Arbeitsplatz treten oft Probleme auf, die sich nur mit einem Rechtsanwalt oder per Gericht klären lassen. Die entstehenden Kosten kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Unfälle auf der Fahrt zum Arbeitsplatz

Entstehen bei Fahrten zum Arbeitsplatz Unfälle oder auf dem Rückweg, können die Kosten für Anwalt und Gericht als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.

Streit unter den Erben

Streiten sich die Erben vor Gericht um den Nachlass, lassen sich die Kosten nicht steuerlich absetzen. Der Streitwert spielt keine Rolle. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Falls einer der Erben nur mit dem Rechtsstreit die zum Leben notwendigen Bedürfnisse bezahlen kann, lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.

Ähnlich gelagert ist die Situation, wenn jemand eine Erbschaft, die er zunächst annahm, später ablehnen will, etwa, weil das Erbe verschuldet ist oder seine Existenz gefährdet. Dies geht nur über einen Anwalt. Die Kosten fallen unter außergewöhnliche Belastung.

Bei der jährlichen Steuererklärung ist es wichtig, möglichst viele Posten zu finden, die man absetzten kann. So ein Posten sind die Anwaltskosten, die sich in bestimmten Fällen und Sachlagen ergeben. Hier sechs Beispiele für Anwaltskosten, die man bei der Steuererklärung als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung absetzen kann.

Scheidungskosten geltend machen

Eine Scheidung kostet Geld. Jeder braucht einen Rechtsanwalt und oft geht die Angelegenheit vors Gericht.  Bis zum Jahr 2013 konnten beide Teile die anfallenden Scheidungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Derzeit ist die Rechtslage nicht ganz klar. Nach dem Gesetz sind die Kosten für eine Scheidung nur noch in Ausnahmefällen absetzbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz können Scheidungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um die Prozesskosten für eine Scheidung handelt. Die Folgesachen sind davon ausgeschlossen.

Mietangelegenheiten sind absetzbar

Zwischen Mietern und Vermietern kommt es öfters zu Zwistigkeiten und Streit. Der Vermieter kann in solchen Fällen sämtliche Ausgaben für den Anwalt oder einen Gutachter steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Gerichtskosten. Dieser Posten fällt unter Werbungskosten.

Unstimmigkeiten bei der Rente

Personen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit arbeitsunfähig sind erhalten eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Dabei kommt es vor, der der Betroffene und die zuständige Rentenversicherung sich nicht einig werden, etwa ab wann die Rente gezahlt wird. Entstehen in solchen Fällen Anwalts- und Gerichtskosten kann der Betroffene sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Ärger mit dem Chef oder Arbeitgeber

Am Arbeitsplatz treten oft Probleme auf, die sich nur mit einem Rechtsanwalt oder per Gericht klären lassen. Die entstehenden Kosten kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Unfälle auf der Fahrt zum Arbeitsplatz

Entstehen bei Fahrten zum Arbeitsplatz Unfälle oder auf dem Rückweg, können die Kosten für Anwalt und Gericht als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.

Streit unter den Erben

Streiten sich die Erben vor Gericht um den Nachlass, lassen sich die Kosten nicht steuerlich absetzen. Der Streitwert spielt keine Rolle. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Falls einer der Erben nur mit dem Rechtsstreit die zum Leben notwendigen Bedürfnisse bezahlen kann, lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.

Ähnlich gelagert ist die Situation, wenn jemand eine Erbschaft, die er zunächst annahm, später ablehnen will, etwa, weil das Erbe verschuldet ist oder seine Existenz gefährdet. Dies geht nur über einen Anwalt. Die Kosten fallen unter außergewöhnliche Belastung.